Erstes Staatsexamen Geschichte: Prüfungsmodalitäten und -themen
Die folgenden Hinweise gelten nur für das Fach Geschichte im Studiengang Lehramt an Gymnasien nach der modularisierten Studienordnung. An den Verfahrensweisen nach der "alten" Ordnung ändert sich durch die hier angezeigte Regelung nichts.
Das Erste Staatsexamen im Fach Geschichte im Studiengang Lehramt an Gymnasien besteht entweder aus einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung. Die aus dieser Prüfungsleistung hervorgehende Note macht 10% der Note des Ersten Staatsexamens aus (60% aus Modulen des Studiums, 10% wissenschaftliche Hausarbeit, 10% anderes wissenschaftliches Fach, 10% Grundwissenschaften).
Unter den angegebenen Links finden Sie folgende Informationen (PDF-Dateien):
Im Fall offener Fragen wenden Sie sich direkt an die Prüfer, die Koordinatorin für die Lehramtsprüfung (Prof. Dr. Elke Hartmann-Puls) oder die Fachstudienberatung Geschichte.