Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt
Es gelten die (wird in neuem Tab geöffnet) der TU Darmstadt, dazu die jeweiligen studiengangsspezifischen Ausführungsbestimmungen (die jeweils aktuellste Fassung der APB erhalten Sie beim Dez. II der TU Darmstadt). Allgemeinen Prüfungsbestimmungen
Zuständigkeiten für die Anerkennung von Leistungen
Im Ausland oder im Auslandsstudium erbrachte Leistungen: | Auslandsbeaufgtragte*r des Instituts / Kontaktaufnahme über die Geschäftsführungsassistenz |
An der TU oder anderen deutschen Universitäten erworbene Leistungsnachweise: |
Alle Anrechnungen für Master Geschichte: | Prof. Heßler, Prof. (Anträge sind mit Angabe einer E-Mail-Adresse über das Studienbüro einzureichen) Hannig |
Optionalbereich des Joint Bachelor: | Prüfungskommission des Joint Bachelor (Anträge einreichen über das Studienbüro) |
Anrechnungen für BA Geschichte mit Schwerpunkt Moderne: | Dr. Mares (Anträge mit Angabe einer E-Mail-Adresse über das Studienbüro einreichen) |
Anrechnungen für Lehramt an Gymnasien: |
bei TU-internen Fach- oder Studiengangswechslern: Dr. Mares (Anträge mit Angabe einer E-Mail-Adresse über das Studienbüro einreichen), bei von anderen Unis an die TU wechselnden Studierenden: Hessische Lehrkräfteakademie (Rheinstraße 95), Ansprechpartner am Institut: Dr. Mares (Anträge über die Hessische Lehrkräfteakademie einreichen) |
Anrechnungen für Master of Education: | Dr. Mares (Anträge mit Angabe einer E-Mail-Adresse über das Studienbüro einreichen) |