Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt
Es gelten die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (wird in neuem Tab geöffnet) der TU Darmstadt, dazu die jeweiligen studiengangsspezifischen Ausführungsbestimmungen (die jeweils aktuellste Fassung der APB erhalten Sie beim Dez. II der TU Darmstadt).
Zuständigkeiten für die Anerkennung von Leistungen
| Im Ausland oder im Auslandsstudium erbrachte Leistungen: | Auslandsbeaufgtragte*r des Instituts / Kontaktaufnahme über die Geschäftsführungsassistenz |
| An der TU oder anderen deutschen Universitäten erworbene Leistungsnachweise: |
| Alle Anrechnungen für Master Geschichte: |
Prof. Hannig (Anträge sind über das Studienbüro des FB2 an die Prüfungskommission Geschichte einzureichen) |
| Optionalbereich des Joint Bachelor: |
Anträge über das Studienbüro des FB2 an die Prüfungskommission des JBA |
| Anrechnungen für BA Geschichte mit Schwerpunkt Moderne: |
Anträge sind über das Studienbüro des FB2 an die Prüfungskommission Geschichte einzureichen (derzeitiger Ansprechpartner Dr. Detlev Mares) |
| Anrechnungen für Lehramt an Gymnasien: |
bei TU-internen Fach- oder Studiengangswechslern: Dr. Mares (Anträge mit Angabe einer E-Mail-Adresse über das Studienbüro einreichen), bei von anderen Unis an die TU wechselnden Studierenden: Hessische Lehrkräfteakademie (Rheinstraße 95), Ansprechpartner am Institut: Dr. Mares (Anträge über die Hessische Lehrkräfteakademie einreichen) |
| Anrechnungen für Master of Education: | Dr. Mares (Anträge mit Angabe einer E-Mail-Adresse über das Studienbüro einreichen) |