Geschichtsdidaktik
Praxissemester und Schulpraktisches Modul

Schulpraktisches Modul und Praxissemester sind inhaltlich vergleichbare Lehrveranstaltungen im gymnasialen Lehramtsstudiengang, die sich aber an einigen Punkten in der organisatorischen Durchführung unterscheiden. Ob Sie das Schulpraktische Modul oder das Praxissemester absolvieren müssen, hängt von Ihrer Studienordnung ab: Alle Studierenden, die in eine bis Sommersemester 2023 gültige Studienordnung eingeschrieben sind, müssen das Schulpraktische Modul machen. Studierende, die in die seit Wintersemester 2023/24 gültige Studienordnung eingeschrieben sind, absolvieren das Praxissemester. In beiden Fällen beginnt die Veranstaltung im Sommersemester und endet im darauffolgenden Wintersemester.

Schulpraktisches Modul (Studienordnungen bis Sommersemester 2023)

Das Schulpraktische Modul dient der fachdidaktischen Ausbildung in Geschichte und ist mit einem Schulpraktikum verbunden. Die im Proseminar Geschichtsdidaktik vermittelten Kategorien münden im Schulpraktischen Modul in die konkrete Planung, Durchführung und Reflektion von Unterricht. Es findet sich in den LaG-Prüfungsordnungen bis einschließlich Sommersemester 2023.

Aufbau des Moduls

Das Modul besteht aus zwei Teilen, die in zwei aufeinanderfolgenden Semestern absolviert werden müssen:
Seminar „Grundzüge der Fachdidaktik und Methodik“: Mit dieser Veranstaltung steigen die Studierenden in das Modul ein. Sie setzen sich mit curricularen Vorgaben und fachdidaktischen Prinzipien zur Planung von Unterricht auseinander und erstellen in Arbeitsgruppen konkrete Unterrichtsentwürfe zu einem ausgewählten Thema. Zudem werden die organisatorischen Voraussetzungen für das Praktikum besprochen.
Praxisphase III / Schulpraktische Studien 2 (Geschichte) mit Schulpraktikum und Auswertungsveranstaltung: Auf Grundlage der Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Grundzüge-Seminar erworben und entwickelt wurden, hospitieren die Studierenden im Unterricht einer selbst ausgewählten Schule (Gymnasium oder Gesamtschule mit Gymnasialzweig). Der beobachtete Unterricht sowie eigene Unterrichtsversuche werden anschließend unter fachdidaktischen Aspekten reflektiert. Dies geschieht in Form eines Praktikumsberichts und einer Auswertungsveranstaltung.

Die beiden Teile des Moduls müssen in aufeinanderfolgenden Semestern belegt werden. Das Modul kann nur im Sommersemester begonnen werden und es endet im darauffolgenden Wintersemester.

Studienzeitpunkt und Teilnahmevoraussetzungen

Das Modul richtet sich an Studierende in der zweiten Studienhälfte. Vorausgesetzt sind:
- abgeschlossene Praxisphase I / Schulpraktische Studien 1
- abgeschlossene Proseminarmodule im Fach Geschichte

Informationen zur Modulanmeldung finden Sie jedes Semester beim Veranstaltungsangebot in TUCaN.

Ab der Studienordnung, die im WS 2023/24 startete, gibt es das Schulpraktische Modul und das TU-Modell der gestuften Praxisphasen nicht mehr. Stattdessen werden die Praxisphasen II und III durch ein Praxissemester ersetzt. Die Lehrveranstaltungen für das Praxissemester und das Schulpraktische Modul werden aber noch einige Semester lang parallel geführt. Studierende mit älteren Studienordnungen können also weiterhin ihre Leistungsnachweise (bis zum Termin des offiziellen Auslaufens der alten Studienordnungen) erwerben.

Hier geht's zu den geschichtsdidaktischen Materialien für die schulpraktischen Veranstaltungen

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Praxissemester (Studienordnungen ab Wintersemester 2023/24)

Das Praxissemester wird in beiden wissenschaftlichen Fächern gleichzeitig an einer Schule durchgeführt. Für alle Fragen der Schulzuteilung und zur allgemeinen Durchführung des Praxissemesters ist das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL) zuständig. Über alle Regelungen zum Praxissemester informiert daher das Zentrum für Lehrkräftebildung.

Im Fach Geschichte gibt es im Praxissemester eine semesterbegleitende Vorbereitungsveranstaltung im Sommersemester, ein Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit und eine Auswertungsveranstaltung im darauffolgenden Wintersemester, die parallel zu einem semesterbegleitenden Praktikumsanteil stattfindet. Über die im Praxissemester geltenden Anforderungen informiert das Zentrum für Lehrkräftebildung.

Wichtig zu wissen: Die Vorbereitungsveranstaltung zum Praxissemester findet jeweils nur im Sommersemester statt – das Praxissemester-Modul kann also nur im Sommersemester begonnen werden! Die Anwesenheitsphase in der Schule erstreckt sich auf ein Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Sommer- und Wintersemester sowie auf eine Praktikumsphase während des darauffolgenden Wintersemesters (s. das Schaubild auf der Seite des Zentrums für Lehrkräftebildung).

Hier geht's zu den geschichtsdidaktischen Materialien für die schulpraktischen Veranstaltungen